Standort Köln - Foto WDR Herby Sachs
Wie nicht anders zu erwarten, ziehen ARD und ZDF nun vor das Bundesverfassungsgericht und werden die von der KEF empfohlene Beitragserhöhung zum 1. Januar 2025 einklagen. Die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des ÖRR) hatte schon vor Monaten die Empfehlung abgegeben, dass der Rundfunkbeitrag um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen soll. Nachdem insgesamt 7 Bundesländer sich aber weigern, der Erhöhung zuzustimmen, konnten sich die 16 Länder aber auch nicht auf einen gemeinsamen Finanzierungsplan für den ÖRR einigen. Interessant ist der Zeitpunkt für die Klage, die nächste (MPK) findet am 12. Dezember statt. Doch so lange wollten die Sendeanstalten wohl nicht warten. Dabei hatte die Medienpolitik noch versucht, ARD und ZDF von einer Verfassungsbeschwerde abzuhalten. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) in Leipzig am 25.10.2024 hatten sich die Politiker auf eine Reform des ÖRR zumindest in Ansätzen geeinigt. Die Finanzierungsfrage wurde aber ausgeklammert, ein Fehler wie sich nun zeigt.
Die geplanten ör Reformen und die daraus resultierenden Einsparungen werden erst in Zukunft verbucht werden können. Die KEF hatte zudem in ihrem Sondergutachten dargelegt, dass sich an ihrer Entscheidung, den Rundfunkbeitrag ab dem 1. Januar 2025 zu erhöhen, nichts ändern werde. Die Politik konnte/musste also mit der ÖRR-Verfassungsklage rechnen. Es ist bereits die zweite Klage. Und auch wenn sich die Länder im Dezember auf einen neuen Finanzierungsmechanismus inklusive Anhebung des Rundfunkbeitrags einigen würden, es ist zu spät. Denn das ganze Verfahren wird sich bis mindestens zum Sommer 2025 hinziehen, alle 16 Landesparlamenten müssen zustimmen.
ARD und ZDF sind der Politik einen Schritt voraus - sie sind sich einig. Ihre Argumentation lautet: In der Zwischenzeit wären die ör Anstalten nicht mehr "bedarfsgerecht" finanziert. ZDF- Intendant Norbert Himmler sagte zum angekündigten Schritt: "Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer Finanzierung. Der Blick auf die Krisenherde der Welt und die wachsende Verunsicherung auch in Deutschland zeigen einmal mehr, wie wertvoll der ÖRR als Garant verlässlicher Informationen für die Gesellschaft ist. Die Verfassung gibt vor, dass er dafür angemessen finanziert sein muss. Da die Länder die Beitragsempfehlung der KEF nicht umsetzen, bleibt uns keine andere Möglichkeit, als erneut Beschwerde in Karlsruhe einzulegen."
Der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke erklärte: "Dieser Schritt fällt uns schwer, aber wir können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen. Wir tragen Verantwortung über die nächs-ten vier Jahre hinaus für die dauerhafte Sicherung der staatsfernen Finanzierung und damit für journalistische Unabhängigkeit als Bestandteil der Rundfunkfreiheit. Die ist gesetzlich geregelt, und Gesetze sind einzuhalten. Recht und Gesetzestreue kennen nun mal keine Kompromisse." Der ARD sei bewusst, dass dieser Weg die Ultima Ratio darstelle. Die ARD erklärte zudem betr. der pol. Forderung, erst einmal die vorhandenen Rücklagen zu verwen-den eine Absage. Diese Rücklagen seien schon bei der Festsetzung des Beitrags ab 2025 von der KEF beitragsmindernd und damit in der vorgeschlagenen Beitragshöhe von 18,94 EUR berücksichtigt worden. Und zweimal könne man diese Rücklagen ja nicht verwenden.
Zufrieden über den ÖRR-Schritt zeigte sich der Deutschen Journalisten-Verband (DJV). "Es ist offensichtlich, dass die KEF-Empfehlung aus rein populistischen Erwägungen von der MPK nicht übernommen wurde", kritisiert der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster. "Die Klage in Karlsruhe ist deshalb der einzig mögliche Schritt gegen die politische Übergriffigkeit von sieben Länderchefs, die eine Umsetzung der KEF-Empfehlung blockieren.“ Statt den ÖRR zum Bollwerk gegen Desinformation und Propaganda auszubauen, werde der Qualitäts-journalismus im Programm der Sender destabilisiert. "Das ist ein Eingriff in die Rundfunk-freiheit, der nicht von Dauer sein darf."
Es rächt sich nun, dass die Politik kein konkretes Medienkonzept für die Zukunft des ÖRR ausgearbeitet hat, auch das die Frage der Finanzierung auf die lange Bank geschoben wurde. Wer als Politiker, als Partei, derart amateurhaft den ÖRR neu aufstellen will und dabei so unkonkret wie nur möglich agiert, den bestraften die Bundesverfassungsrichter aus Karlsruhe - zum zweiten Mal. Die Landespolitik (verantwortlich für die Medien) sollte endlich die Konsequenzen aus dem Desaster (auch ARD und ZDF agieren in puncto Reform/Umbau völlig unzureichend) ziehen und die Medien-Reformpolitik unabhängigen Medienexperten über-antworten. Die Politik setzt den Rahmen - Experten erarbeiten Konzepte und begleiten zielsicher ARD, ZDF und DLF bei der Realisierung. Wobei auch die Bürger und ör Mitarbeiter mit einbezogen werden müssten. Den Senderchefs Kai Gniffke und Norbert Himmler muss aber gesagt sein, wer mit jährlich 10,5 Mrd. EUR nicht auskommen kann, sollte sich sehr schnell kaufmännischen Sachverstand ins Funkhaus holen. Die Geduld der Bürger ist schon überschritten - rd. 75 Prozent lehnen eine ÖRR-Gebührenerhöhung kategorisch ab.
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