Forderungen nach Untersuchungsausschuss von FDP und AfD
Die FDP-Fraktion fordert die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der sich mit den Vorwürfen gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) befassen soll. Das geht aus einem entsprechenden Antrag hervor, der am Donnerstag, 7. Juni 2018, in die erste Lesung (Bundestag) geht. Danach wird die Vorlage zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen. Nach staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungen am 18. und 19. April 2018 war bekannt geworden, dass eine frühere Leiterin der Bremer BAMF-Außenstelle zwischen 2013 und 2016 mindestens 1.200 Menschen Asyl gewährt haben soll, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen. Einem Bericht der „Augsburger Allgemeinen“ zufolge hat es auch in den Außenstellen der Asylbehörde in Karlsruhe, Gießen und Bingen am Rhein eine Häufung von Unregelmäßigkeiten gegeben. Das Innenministerium wollte dies nach Angaben der Zeitung weder bestätigen noch dementieren.
Jutta Cordt, die Leiterin des Bundesamtes, hatte auf einer Pressekonferenz betont, dass es in anderen Außenstellen zwar keine Hinweise auf bewusste Manipulationen wie in Bremen gegeben habe. Es gebe aber Filialen, deren Anerkennungsquoten für Asylanträge deutlich von den Durchschnittswerten der Gesamtbehörde abweichen. Welche Außenstellen dies sind, ließ Cordt bei der Pressekonferenz offen.
Lindner: Gesamte Flüchtlingspolitik durchleuchten Dem FDP-Vorsitzenden Christian Lindner zufolge soll der von seiner Fraktion geforderte Untersuchungsausschuss die gesamte Flüchtlingspolitik der Bundesregierung seit 2014 durchleuchten. Die Affäre um die Bremer Außenstelle des BAMF sei „nur der Anlass, jetzt einen Untersuchungsausschuss zu fordern“, sagte Lindner der Nachrichtenseite „Focus Online“. Die FDP-Fraktion wolle unter anderem wissen, welche Erkenntnisse die Bundesregierung wann über illegale Grenzübertritte und größere Flüchtlingsbewegungen gehabt habe. Es gehe um die Frage, ob die Bundesregierung hinreichend Vorsorge getroffen habe „für das, was 2015 mit der großen Flüchtlingsbewegung nach Deutschland eingetreten ist“, so Lindner weiter.
AfD will U-Ausschuss zur Migrationspolitik Auch die AfD-Fraktion dringt auf die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Asyl- und Migrationspolitik“. Das Gremium solle sich ein Gesamtbild der Handlungen oder Unterlassungen der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden „im Hinblick auf die Migrationskrise mit ihrem Höhepunkt im Jahr 2015 verschaffen“. Zu diesem Gesamtbild gehörten auch „die Konsequenzen des Handelns oder Unterlassens der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden auf den Verlauf, die Wirkung und die Folgen der Migrationskrise insgesamt“. Auf der Basis dieses Gesamtbildes solle der Untersuchungsausschuss Problemlösungsansätze aufzeigen. Der Untersuchungszeitraum soll sich dem Antrag zufolge von Anfang 2014 bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses erstrecken.
Insbesondere soll der Ausschuss nach dem Willen der AfD-Fraktion klären, welche Informationen der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt über die Situation in Flüchtlingslagern außerhalb der EU und über die Entwicklung der Migrationsbewegung vorlagen, welche Handlungsempfehlungen auf Grundlage dieser Informationen entwickelt wurden und inwieweit diese Empfehlungen von der Bundesregierung aufgenommen, verworfen oder ignoriert wurden. Ebenso soll der Ausschuss laut Vorlage klären, wie sich die Entscheidungen und Maßnahmen der Bundesregierung und der nachgeordneten Behörden auf die Entwicklung und Folgen der Migrationsbewegung ausgewirkt haben und auf welcher Rechtsgrundlage diese erfolgten.
Wie aus dem Antrag ferner hervorgeht, soll der Untersuchungsausschuss unter anderem auch klären, welche Unregelmäßigkeiten in der Bearbeitung von Asylanträgen in der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erfolgt sind, wer innerhalb des BAMF wann davon Kenntnis erlangt hatte und wann das Bundesinnenministerium sowie das Bundeskanzleramt, informiert wurden. Zudem soll der Untersuchungsausschuss dem Antrag zufolge unter anderem Empfehlungen abgeben „zur Notwendigkeit der Änderung der Praxis der Kontrolle der nationalen Grenzen und der EU-Außengrenzen“.
(Quelle Deutscher Bundestag – Online Dienste 1.06.2018)
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