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Hans-Jürgen Kupka

Der ÖRR und die Medienpolitik 2021


RBB Talk-Show für das ERSTE - Foto rbb


Die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) steht seit mindestens 2016 auf der Tagesordnung der Medienpolitiker und im Jahr 2021 wird es hoffentlich nicht so weitergehen wie es im Dezember 2020 aufgehört hat. Erst am 7. Dezember hatte Ministerpräsident Reiner Haseloff eine Abstimmung im Landtag von Sachsen-Anhalt über die Rundfunk-Gebührenerhöhung abgesagt und am 22. Dezember 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVG) den Eilantrag von ARD, ZDF und DLF betr. Erhöhung der Gebühr abgelehnt.


Im Jahr 2021 stehen medienpolitische Themen wie die folgenden auf der Agenda der 16 Landesregierungen: Reform des ÖRR (Auftrags- und Strukturreform), Fragen der Finanzierung, Novellierung des Medienstaatsvertrags, bessere Barrierefreiheit bei der Mediennutzung, Sicherung der Medienvielfalt, EU-Digital-Services-Act und eine stärkere Unterstützung regionaler und lokaler Medien. Dieses ergab eine Umfrage unter allen 16 Staats- und Senatskanzleien. Nachfolgend die Aussagen der pol. Verantwortlichen im Überblick (mit FAZ vom 23.1.2021).

Baden-Württemberg

Theresa Schopper (Grüne), verantwortlich für Medienpolitik im Staatsministerium von Baden-Württemberg, erwartet allerdings das es bei der notwendigen Verständigung unter allen Bundesländern nicht ganz einfach werde könnte, alsbald weitere Reformen des ÖRR zu erarbeiten und zu beschließen.


Bayern

Für Bayern“, so Florian Herrmann (CSU), Staatskanzleichef und Medienminister, „steht das Jahr 2021 medienpolitisch unter der Überschrift: Medien- und Meinungsvielfalt sichern.“ Publizistische Vielfalt sei die Voraussetzung für ein pluralistisches Meinungsspektrum und Grundlage der demokratischen Willensbildung.


Berlin

Berlin knüpft an sämtliche Rundfunkanstalten die Erwartung, ihre bisherigen Reformbemühungen fortzusetzen und weitere, über reine Rationalisierungsprozesse hinausgehende Einsparungen zu erzielen“, sagt Christian Gaebler (SPD), Chef der Berliner Senatskanzlei.


Brandenburg

Benjamin Grimm (SPD), Medienbeauftragter in der Staatskanzlei Brandenburgs, übt Kritik an der bisherigen Debatte um Auftrag und Struktur des ÖRR, „die uns einem Reform-Staatsvertrag nicht nähergebracht hat“. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse sich stärker auf seine Kernaufgabe, auf den Gedanken des Public Value, ausrichten und damit auf seine Unterscheidbarkeit gegenüber vom Markt getriebenen Angeboten.


Bremen

Nach Überzeugung des Staatsrates für Medien-Angelegenheiten Bremens, Olaf Joachim (SPD), hat die Corona-Pandemie bestehende Monopolisierungstendenzen bei den digitalen Medien verschärft, international agierende Konzerne gingen gestärkt aus der Krise hervor. Vor diesem Hintergrund komme dem ÖRR sowie regionalen Medien, seien es Zeitungen oder Privatsender, eine zentrale Rolle zu, um die Meinungsvielfalt in Deutschland zu gewährleisten.


Hamburg

Carsten Brosda (SPD), Kultur- und Mediensenator Hamburgs, fordert, die Medienpolitik weiterhin als Gesellschafts- und Demokratie-Politik zu betrachten: „Es geht um nichts weniger als um die Verfahrensbedingungen des gesellschaftlichen Gesprächs, in dem wir in vielfältigen und offenen Gesellschaften Informationen austauschen und Handlungswege identifizieren.“ Die notwendigen Weichenstellungen reichten von der Modernisierung des ÖRR bis zu Regeln für die Plattform-Ökonomie.


Hessen

Für das Jahr 2021 wollen die Länder den Medienstaatsvertrag, der im November vergangenen Jahres in Kraft getreten ist, fortschreiben. Dazu gehöre die geplante Novellierung des Medienkonzentrationsrechts, „um auch in Zukunft Gefahren für die Meinungsvielfalt wirksam begegnen zu können“, sagt Axel Wintermeyer (CDU), Chef der Hessischen Staatskanzlei.


Mecklenburg-Vorpommern

Für die Landesregierung wird ein herausragender Schwerpunkt "die Aufarbeitung und Lösungssuche zum Scheitern des 1. Medienänderungs-Staatsvertrages sein. Im Lichte der kommenden Hauptsache-Entscheidung des BVerfG werden die Länder darüber zu beraten haben, wie eine funktions- und bedarfsgerechte Finanzierung des ÖRR für die begonnene Beitragsperiode und darüber hinaus sichergestellt werden kann. Ein Wiederaufgreifen der Diskussion um Auftrag und Struktur wird dazu unumgänglich sein. Mecklenburg-Vorpommern hatte sich gemeinsam mit anderen reformorientierten Ländern für eine Schärfung des Auftrags, die Einführung der budget-orientierten Finanzierung und eine Indexierung des Rundfunkbeitrags eingesetzt. Zu diesen Zielen stehen wir unverändert, dennoch sind im Lichte der aktuellen Entwicklungen schwierige Diskussionen zu erwarten: so wäre es aus Sicht MV’s ein unzulässiger Eingriff in die Rundfunkfreiheit, wenn etwa Fragen der Programmgestaltung in diese Diskussion eingebracht und daran Finanzierungsvorbehalte geknüpft werden würden. Weiteres wichtiges Medien-Thema für die Staatsvertragsländer des NDR ist die Novelle zum NDR-Staatsvertrag. Das Vorhaben ist vorbereitet und die Novelle wird im laufenden Jahr nach Unterzeichnung in die parlamentarischen Beratungen eingebracht".


Niedersachsen

Die seines Erachtens wichtigste medienpolitische Weichenstellung für 2021 hätten Landesregierung und Parlament von Sachsen-Anhalt vorgenommen, so das Fazit von Jörg Mielke (SPD), Staatskanzleichef in Niedersachsen. Vordergründig gehe es um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent. Doch bei näherer Betrachtung spreche man hier über die Zukunft des ÖRR und die Perspektiven des gesamten Mediensystems. Der Politiker fordert von den Ländern nicht nur eine Debatte, sondern „endlich Entscheidungen über Auftrag, Strukturoptimierung sowie Finanzierung des ÖRR“. Schließlich stehe in drei Jahren die nächste Beitragsdiskussion an – voraussichtlich unter noch ungünstigeren finanziellen Rahmenbedingungen.


Rheinland-Pfalz

Die Corona-Pandemie habe gezeigt, so Heike Raab (SPD), Medienstaatssekretärin in Rheinland-Pfalz, wie wichtig lokale und regionale Medien seien. Gleichzeitig stünden gerade diese Anbieter unter besonderen wirtschaftlichen Druck und bedürften weiterer Unterstützung. Eng mit diesen Fragen verknüpft sei das Medienkonzentrationsrecht. Die Rundfunkkommission habe den Prozess der Novellierung im Herbst mit einem Werkstattgespräch mit Experten neu gestartet.


Saarland

Für die Staatskanzlei ist das "Scheitern der Ratifikation des Ersten Medienänderungsstaatsvertrages in Sachsen-Anhalt ist eine medienpolitische Zäsur. Die bedarfsgerechte Finanzierung des ÖRR ist für die Landesregierung das zentrale und verfassungsrechtlich verbürgte Fundament des ÖRR. Die Stärke der ARD liegt dabei insbesondere in ihrer föderalen Struktur. Diese gilt es zu bewahren und zeitgemäß fortzuentwickeln. Die saarländische Landesregierung hat sich intensiv in die Beratungen zum Thema Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingebracht und wird dies auch in Zukunft tun. In vertrauensvollen und konstruktiven Gesprächen konnten die Länder hier bereits gute Ergebnisse erzielen, die es nun gilt wieder aufzugreifen und zielorientiert weiterzuentwickeln. So werden nunmehr auch neue Player und Mediengattungen zeitgemäß reguliert. Den Weg dieser modernen und zeitgemäßen Mediengesetzgebung müssen wir auch im Jahr 2021 weitergehen".


Sachsen

Zu den vorrangigen Aufgaben für dieses Jahr zählen alle Länder die Reform des ÖRR. Der Druck ergebe sich jetzt, so Oliver Schenk (CDU), Staatskanzleichef in Sachsen, „aus der gescheiterten Anpassung des Rundfunkbeitrages“. Zu klären sei auch, wie sich das Verfahren der Rundfunkbeitragsfestsetzung besser gestalten lasse, so dass sich Krisen wie die jetzige im Interesse der Rundfunkbeitragszahler nicht wiederholen. Die dringend notwendige Präzisierung des Auftrags durch die Länder müsse dem ÖRR – in noch deutlicher Unterscheidbarkeit von kommerziellen Angeboten – erlauben, seinem spezifischen Auftrag zur öffentlichen Meinungsbildung gerecht zu werden.


Sachsen-Anhalt

Auf schnellere Reformschritte drängt auch Rainer Robra (CDU), Minister und Chef der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt, denn diese seien notwendig, um die Akzeptanz des ÖRR zu sichern. Angesichts der anhängigen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zum Rundfunkbeitrag sei auch die Struktur der Entscheidungsfindung in den Ländergremien und in den Landesparlamenten zu betrachten.


Schleswig-Holstein

Auch Dirk Schrödter (CDU), Chef der Staatskanzlei in Schleswig-Holstein, verweist auf wirtschaftliche Einbußen durch die Lockdown-Phasen für den privaten Hörfunk und die Presse. Insgesamt werde deutlich, wie finanziell anfällig die privaten Medien seien und wie wichtig es sei, diese zur Sicherung der Medienvielfalt zu unterstützen.

Thüringen

Nach Ansicht der Staatskanzlei in Erfurt sind sich die Länder "weitgehend einig, im Jahr 2021 einen Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag zu schließen, mit dem die Barrierefreiheit von Rundfunk- und Telemedienangeboten weiter verbessert werden soll. Ob dieser 2. MÄStV auch eine größere Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages umfassen wird oder ob dieses Vorhaben einem weiteren Änderungsstaatsvertrag vorbehalten bleibt, ist noch offen". Zudem ist "das Scheitern der Erhöhung des Rundfunkbeitrags und die damit einher gehenden Verfassungsbeschwerden ... jedenfalls während der ersten Monate dieses Jahres das vordringlichste Thema. Hier gilt es sich im Hauptsacheverfahren als Ländergemeinschaft klar zu positionieren und sodann die aus dem Urteil sich ergebenden Konsequenzen zu ziehen". Zum MDR: "Nach der Unterzeichnung des neuen MDR-Staatsvertrages gilt es, die Zustimmungsgesetze zu dem neuen MDR-Staatsvertrag in allen drei Ländern möglichst zügig zu verabschieden".


Ob, wann und wie die Landesregierungen hier zu überzeugenden und einheitlichen Lösungen kommen werden, ist aber fraglich. Die Vergangenheit hat deutlich gezeigt, dass die Ansichten bei einzelnen Punkten doch weit auseinander liegen. Und angesichts der „ernüchternden Situation nach der Entscheidung in Sachsen-Anhalt“ wird auch an das bereits totgeglaubte „Indexmodell“ erinnert: „Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass wir angesichts der Dynamik medientechnischer Entwicklungen eine Flexibilisierung des Auftrags brauchen, die dann auch eine Budgetierung des Finanzbedarfs und eine Indexierung des Beitrags nach sich ziehen würde“, meint Hamburgs Senator Brosda. Im Klartext: die jährlichen Beitragserhöhungen für den ÖRR sollen ohne Mitsprache der gewählten Landtage, gekoppelt an die Teuerungsraten (Inflation), automatisch erhöht werden. Ob dieses Modell für den ÖRR sinnvoll ist, daran haben Experten durchaus Zweifel. Und ob sich 16 Regierungen und 16 Parlamente einigen können, ist überhaupt nicht sicher. Somit wird viel Optimismus benötigt ob sich die Länder bei einer Reform des ÖRR, wie mehrfach gekonnt, selber ausbremsen oder ob der „große Wurf“ gelingt, den Oliver Schenk aus Sachsen kürzlich gefordert hatte.


Vor Augen haben die Landespolitiker noch immer das Ziel für einen zukunftssicheren öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Dieser muss sich "wandelnden Anforderungen entsprechend und zukunftsfähig fortzuentwickeln, muss weiterhin von allen Beteiligten verfolgt werden. Die Arbeiten zur Reform des Auftrages und zur Strukturoptimierung des ÖRR werden daher auf Grundlage und nach Maßgabe der bereits getroffenen Vereinbarungen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fortgeführt. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Rundfunkkommission spätestens bis zu ihrer Konferenz im Sommer 2022 einen Reformvorschlag vorzulegen. Hierfür sind nach Bedarf die KEF, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie externe Sachverständige einzubeziehen". Damit eine grundsätzliche Reform realisiert und nicht länger hinausgezögert werden kann, sollte diese Aufgabe evtl. an externe Experten übertragen werden. Hier bietet sich die Gründung einer unabhängigen Rundfunk-Stiftung an. Dann hätte der ÖRR auch eine sichere Zukunft.



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