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Hans-Jürgen Kupka

KEF kürzt Gelder für ARD & ZDF

 © ARD/ZDF


Am 23. Februar war wieder einmal so weit - an dem Tag gab es die neuen Daten für die Finanzen für die Jahre 2025 bis 2028 für ARD, ZDF und Deutschlandradio (DLF). In Berlin übergab die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ihren 24. Bericht samt der darin enthaltenen Empfehlung für die künftige Höhe des Rundfunkbei-trags an die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), die auch Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder ist. Die KEF empfiehlt in ihrem 24. Bericht ab 2025 eine Anhebung des monatlichen Rundfunkbeitrags auf 18,94 €. Das entspricht einer Erhöhung um 58 Cent. „Für die Beitragszahlerinnen und -zahler bedeutet dies eine Steigerung um 0,8 % pro Jahr. Damit liegt die Beitragsentwicklung deutlich unterhalb der aktuellen und auch unterhalb der von der Europäischen Zentralbank angestrebten Inflationsrate“, erklärte der Vorsitzende der Kommission, Prof. Dr. Martin Detzel.


Die Kommission erkennt für die Beitragsperiode 2025 bis 2028 einen finanzbedarfs-wirksamen Aufwand von 41.653,1 Mio. € für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ÖRR) an. Das sind pro Jahr 10.413,3 Mio. €. Gegenüber dem Aufwand für 2021 bis 2024 ist dies eine Steigerung von 2.984,5 Mio. €. Prof. Dr. Detzel betonte, dass dieser Betrag erforderlich sei, damit ARD, ZDF und DLF ihren gesetzlichen Auftrag in seiner derzeitigen Form erfüllen könnten. Er entspreche aber auch den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, um die Belastung der Beitragszahlerinnen und -zahler so gering wie möglich zu halten.


Der KEF-Vorsitzende Detzel begrüßte am Freitag in Berlin die Reformanstrengungen insbesondere der ARD. Dort will man ja vor allem inhaltlich verstärkt kooperieren und baut aktuell sogenannte Kompetenzcenter auf. Dennoch, so Martin Detzel, fehle es bei diesen ganzen Reformbemühungen an "nachvollziehbaren Kalkulationen", welche Auswirkungen die Schritte finanziell haben. Die ARD gab zuletzt an, durch die Kompetenzcenter wohl rund 50 Millionen Euro jährlich einsparen zu können. Nicht anerkannt hat die KEF zudem die 328 Millionen Euro schwere Anmeldung der ARD für das Entwicklungsprojekt "Digitale Erneuerung". Die digitale Transformation müsse daher grundsätzlich durch entsprechende Schwerpunktsetzung aus dem Bestand finanziert werden.


Die Rundfunkanstalten hatten für 2025 bis 2028 einen ungedeckten Finanzbedarf ange-meldet, der einen monatlichen Rundfunkbeitrag von 19,94 € zur Folge gehabt hätte. Die Kommission hat den angemeldeten Bedarf um 1.838,6 Mio. € und damit um knapp zwei Drittel gekürzt. Davon entfallen 950,3 Mio. € auf Aufwandsreduzierungen, insbesondere im Personalaufwand, der betrieblichen Altersversorgung und im Programmaufwand. Weitere 613,9 Mio. € entfallen auf Zuschätzungen bei den Erträgen und 274,4 Mio. € auf Anpassun-gen bei den anrechenbaren Eigenmitteln. Über ein Viertel des Finanzbedarfs des ÖRR entfällt mit 10,3 Milliarden Euro auf den Personalaufwand ohne Altersversorgung. Das ist gegenüber der aktuellen Beitragsperiode eine Erhöhung von etwa 800 Millionen Euro. Bis 2030 schieden, so die KEF, zwischen 20 und 24 Prozent der Festangestellten altersbedingt aus. Das biete die Chance, den Aufbau nicht-linearer Angebote bei Straffung linearer Angebote sozialverträglich umzusetzen, indem altersbedingt frei werdende Stellen vorrangig den digitalen Angeboten zugute kommen. Die ARD plant weiterhin einen Personalabbau, ZDF und Deutschlandradio können eine solche Planung nicht vorlegen. 


Obwohl der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag, der im Juni 2023 in Kraft trat, es den Sende-Anstalten ermöglicht, Spartenprogramme zu reduzieren, haben sie auch hier Mehr-ausgaben angemeldet. Besonders deutlich wird das bei ZDFneo. Für ZDFneo ist eine Steigerung um 112,1 Millionen Euro (30,4%) vorgesehen. Diese Kostenerhöhung will das ZDF über Einsparungen in anderen Bereichen ausgleichen. „Das Beispiel zeigt“, so die KEF, „dass Einsparungen in erheblichem Umfang möglich sind.“ Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird außerdem durch Beitragsmehrerträge aus der laufenden Beitragsperiode gedämpft. Die Kommission hatte den Anstalten aufgegeben, 2021 bis 2024 anfallende Mehrerträge der sog. Sonderrücklage III zuzuführen. Die Mehrerträge sind insbesondere durch staatliche Corona-Finanzhilfen verursacht, wodurch die Befreiungen vom Rundfunkbeitrag erheblich geringer ausfielen als erwartet. Die Rücklage beläuft sich voraussichtlich auf rund 1,1 Mrd. € und wurde mit dem Bedarf ab 2025 verrechnet.


Mit einem Sondergutachten hat die Kommission die Wirtschaftlichkeit der Immobilienbewirt-schaftung der Rundfunkanstalten überprüft. Sie erwartet, dass die im Gutachten abgeleiteten Zielgrößen ab sofort bei Neubauten oder größeren Umbauten von Gebäuden eingehalten werden. Auch bereits beschlossene Bauvorhaben sollen daraufhin überprüft werden. Detzel weiter: „Die mit veränderten Nutzungsgewohnheiten einhergehende Transformation von der analogen in die digitale Medienwelt ist ein fortlaufender Prozess. Er muss grundsätzlich durch Schwerpunktsetzung aus dem Bestand finanziert werden. Der Aufbau kostenintensiver Doppelstrukturen ist dabei durch ein abgestimmtes Vorgehen der Anstalten zu vermeiden.“

Das Immobilienportfolio von ARD, ZDF und DLF umfasst bundesweit 247 Liegenschaften mit 499 Objekten, darunter Funkhäuser, Regionalstudios und Korrespondentenbüros.


Die KEF hat das Immobilienmanagement der Rundfunkanstalten, die Flächenbedarfspla-nungen sowie die entsprechenden finanziellen Aufwendungen durch die Ernst & Young Real Estate GmbH (EY RE) begutachten lassen. Der Gutachter stellt erhebliche Defizite bei den Datengrundlagen fest. Flächen-, Personal- und Kostenangaben gab es teilweise nur lücken-haft. Die Datengrundlage reiche für eine exakte Analyse nicht aus. Es war auch nicht möglich, die Gesamtnutzungskosten zu ermitteln. Die Immobilien der Rundfunkanstalten verfügen im Durchschnitt über größere Anteile von Verkehrs- und Technikflächen als andere Organisa-tionen der öffentlichen Hand und privatwirtschaftliche Unternehmen. Mit Blick auf die Bedeu-tung mobilen Arbeitens seien die vorhandenen Arbeitsplatzbestände im Verhältnis zum Personalbestand zu hoch. Das Gutachten nennt Einsparpotentiale von 58 bis 84 Millionen Euro pro Jahr bei den Bewirtschaftungskosten und 0,8 bis 1,7 Milliarden Euro an einmaligen Grundstückserlösen. Dies seien jedoch keine Nettoeinsparungen, so Ernst & Young. Die Hebung der Einsparpotentiale erfordere in der Regel Investitionen, die durch detaillierte Wirtschaftlichkeitsanalysen begründet werden müssten.


Ausgangspunkt für die Empfehlung zur Höhe des Rundfunkbeitrags ist der gesetzliche Auftrag der Länder an die Rundfunkanstalten. „Die politisch diskutierten Vorschläge zum zukünftigen Auftrag und der Struktur des ÖRR können jedoch erst dann von der Kommission in einer Beitragsempfehlung berücksichtigt werden, wenn diese konkret in einem Staats-vertrag der sechzehn Länder geregelt sind“, so der Vorsitzende. Die Beitragsempfehlung der Kommission ist Grundlage für die Entscheidung der Landesregierungen und Landes-parlamente über die Beitragshöhe. Eine Abweichung von der Empfehlung ist von Verfas-sungswegen nur in engen Ausnahmefällen und nur einvernehmlich durch alle Länder möglich. Hierfür müssen nachprüfbare Gründe angegeben werden. Ob die Gebührener-höhung ab Januar 2025 in Kraft treten wird, ist derzeit fraglich. Insgesamt haben 7 von 16 Ländern die Erhöhung schon seit Monaten ausgeschlossen. Es bleibt spannend in der Medienpolitik.

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