Beitragsservice Köln - Foto WDR/Herby Sachs
Die Erträge aus dem Rundfunkbeitrag sind auf Rekordhoch und lagen 2023 bei rund 9,02 Milliarden Euro – ein Plus von 5,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt flossen 8,85 Milliarden Euro an ARD, ZDF und Deutschlandradio/DLF und 170 Millionen Euro erhielten die Landesmedienanstalten. Grund für den Ertragsanstieg ist der bundesweite Meldedaten-abgleich 2022, infolgedessen im Jahr 2023 zahlreiche Wohnungen – teils für zurückliegende Zeiträume – neu zum Rundfunkbeitrag angemeldet wurden. Die Zahl der Wohnungen stieg um 909.435 auf insgesamt 40.698.001. Damit waren erstmals über 40 Millionen Wohnungen (Rekord) beim Beitragsservice des ÖRR gemeldet (2022: 39.788.566). Die Zahl der Beitragskonten erhöhte sich entsprechend auf ein Rekordniveau von insgesamt 47.016.711 (2022: 45.957.188).
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und DLF (eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft des ÖRR) hat am Dienstag seinen Jahresbericht für 2023 vorgelegt und konnte nur Rekorde vermelden. Bernd Roßkopf, Leiter des Geschäftsbereichs Finanzen und Services beim Beitragsservice, weist jedoch darauf hin, dass nicht alle neu angemeldeten Wohnungen dauerhaft im Bestand des Beitragsservice verbleiben werden. „Aus den Erfahrungen der zurückliegenden bundesweiten Meldedatenabgleiche wissen wir, dass nach Abschluss aller Verfahren zur Klärung der Beitragspflicht viele Wohnungen wieder abgemeldet werden müssen, weil dort bereits jemand den Rundfunkbeitrag zahlt oder der Wohnungsinhaber bzw. die Wohnungsinhaberin von der Beitragspflicht befreit werden kann.“ Nach aktueller Planung gehe man davon aus, dass ca. 500.000 der neu angemeldeten Wohnungen im Bestand des Beitragsservice verbleiben werden. Beim Anstieg der Beitragserträge im Berichtsjahr handele es sich um einen „Einmaleffekt“. Für das laufende Jahr 2024 rechnet der Beitragsservice mit einem verringerten Ertragsniveau.
Trotz der wirtschaftlichen Herausforderungen und der hohen Inflation im Jahr 2023 ging die Zahl der Personen, die aus sozialen Gründen von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit waren, erneut leicht zurück. Allerdings betrug der Rückgang lediglich noch 0,4 Prozent (2022: –2,4 Prozent). Insgesamt waren damit zum 31. Dezember 2023 rund 2,42 Millionen Personen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit (2022: 2,43 Millionen). Seit 2018 nimmt die Anzahl der Befreiungen aufgrund des Bezugs von Bürgergeld – dem früheren Arbeitslosengeld II – kontinuierlich ab. Rund zwei Drittel der Befreiungen von der Rundfunkbeitragspflicht (62,84 Prozent) resultieren aus dem Bezug von Bürgergeld, gefolgt von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (27,54 Prozent).
Der Zahlungsverpflichtung sind rd. 8 Prozent nicht nachgekommen und so sind knapp vier Mio Beitragskonten in einer Mahnstufe oder bereits in der Vollstreckung. Der hohe Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (3,2 Mio.) erklärt sich vor allem durch die Effekte aus dem Meldedatenabgleich. Denn wer auf ein Schreiben nicht reagiert, wird automatisch angemeldet und rutscht bei Nicht-Begleichung des Betrags ins Mahnverfahren. Erst dann regieren die betr. Bürger und der Sachverhalt kommt schnell zur Klärung. Beim Beitragsservice hält man die Verweigerungsanzahl nicht für ungewöhnlich hoch, da es eine hohe Ablehnung des Rundfunkbeitrags in der Bevölkerung gibt. Vielmehr sei neben dem Meldedatenabgleich die allgemeine verschlechterte wirtschaftliche Gesamtsituation vieler Beitragszahler verant-wortlich. Auch ein Ost-West-Gefälle sei nicht zu erkennen, auch wenn es regionale Unterschiede gibt. Während in Bayern nur 6,34 Prozent der Konten im Mahnverfahren oder der Vollstreckung sind, sind es beim Spitzenreiter Bremen 10,86 Prozent. Sachsen beispielsweise liegt mit einer Quote von 7,57 Prozent unter den Top 3-Bundesländern mit der höchsten Zahlungsmoral.
Beim Beitragseinzug sorgten gestiegene Kosten in mehreren Bereichen für ein leichtes Plus bei den Aufwendungen. Der Anstieg um 2,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr lag jedoch erneut deutlich unter der durchschnittlichen Inflationsrate in Deutschland von 5,9 Prozent. Insgesamt beliefen sich die Aufwendungen für den Beitragseinzug im Berichtsjahr auf knapp 182,8 Millionen Euro (2022: 178,1 Millionen Euro). Der durchschnittliche Aufwand je Beitragskonto betrug 3,89 Euro – dies entspricht einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr um lediglich einen Cent je Beitragskonto (2022: 3,88 Euro). Abfedern konnte der Beitragsservice seine höheren Ausgaben durch die Umsetzung zahlreicher Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz und Wirtschaftlichkeit – insbesondere durch Online-Bearbeitung der Vorgänge. Aber, neben dem Zentral-Service sind bei 7 ARD-Anstalten noch dezentrale Beitragsservice-Einheiten tätig. Deren Kosten tragen die jeweiligen Rundfunkanstalten.
Der Rekord bei den Erträgen von 9 Mrd Euro dürfte Wasser auf die Mühlen der Gegner einer Gebührenerhöhung zum 1.1.2025 sein – also bei 7 Ministerpräsidenten und 76 % der Bürger. Die Mehrerträge werden aber nichts an der KEF-Empfehlung ändern, den Rundfunkbeitrag um 58 Cent zu erhöhen. Die KEF hat diese Zahlen bereits in ihren Berechnungen berücksichtigt. Mehrerträge aus dieser Beitragsperiode dürfen von den 11 ör Rundfunk-anstalten nicht ausgegeben werden, sondern dienen als Rücklage und wirken somit bereits dämpfend auf den künftigen Rundfunkbeitrag, so der Beitragsservice. In dieser Frage haben die 16 Landes-Regierungen und -Parlamente das letzte Wort.
Anzahl Mahnverfahren und Vollstreckungen von 3,2 auf rd. 4 Mio gestiegen
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