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Werden ARD & ZDF ab 2020 weniger Krimis senden ?

Gesetzgeber dürfen den Sendeauftrag für den öffentlichen Rundfunk konkretisieren

Inwieweit dürfen die 16 Landes-Gesetzgeber ARD und ZDF trotz Programmautonomie vorschreiben, wofür sie das Geld der Beitragszahler ausgeben? Einem Gutachten im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK) haben die Gesetzgeber schon heute weitreichende Eingriffsmöglichkeiten bei den 19 Fernseh-Programmen von ARD und ZDF und das gilt auch für die 76 Radioprogramme. Den Vorwurf von Bürgern, Medienexperten und Politikern, ARD und ZDF würden sich zu stark auf massentaugliche Programme konzentrieren (z.B. über 8.800 Krimis pro Jahr), hören die Verantwortlichen der Sendeanstalten seit über 25 Jahren. Sie würden insbesondere in der werbefreien Hauptsendezeit zu stark auf Quoten schielen, obwohl sie einen Sendeauftrag haben und jährlich über 9 Milliarden Euro von Bürgern und Unternehmen erhalten. Doch die öffentlich-rechtlichen Anstalten pochen massiv auf ihren Auftrag der „Grundversorgung“ und ihre Programmautonomie. Danach sind direkte Eingriffe ins Programm verboten, handelt es sich doch um einen staatsfernen Rundfunk. Aber: Mit Politikern und Regierungsmitgliedern in den Aufsichtsgremien und einzelnen Politikern, die auch direkt in die Führungsetagen der Anstalten wechseln. Der öffentlich-rechtliche Sendeauftrag legt fest, dass ARD und ZDF Angebote in allen Sparten machen dürfen und müssen, neben Information, Bildung oder Kultur also auch im Bereich Sport, Unterhaltung oder Fiktion. Und so gibt es seitens der Poltik regelmäßig Kritik daran, dass sich viele Dokus und Informations-Sendungen etwa nur am (sehr) späten Abend im Programm wiederfinden oder auch generell unterrepräsentiert seien. Doch bisher blockten die Intendanten Kritik an den Programmangeboten strikt ab.

Das bedeutet allerdings nicht, dass die Landespolitiker (verantwortlich für ARD & ZDF) keine anderen und genaueren Vorgaben machen könnten als bislang. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls ein Gutachten, das der Verfassungs- und Medienrechtler Professor Hubertus Gersdorf im Auftrag der AG DOK erstellt hat. Laut Prof. Gersdorf hat der Gesetzgeber das Recht, „den Angebotsauftrag der Sendeanstalten dahin zu konkretisieren, dass sie schwerpunktmäßig in den Bereichen Information, Bildung und Beratung senden“ – dies sei sowohl für das System als Ganzes als auch für einzelne Programme möglich. Da sich in diesen Bereichen „die spezifische Schwäche des werbefinanzierten, privaten Rundfunks manifestiere“, entspräche er mit einer solchen Schwerpunktsetzung aus Sicht des Gutachters sogar „in besonderer Weise dem Vielfaltsgebot“ des Grundgesetzes. ARD und ZDF würden Unterhaltungssendungen dabei nicht generell untersagt, daher sei auch der Charakter als Vollprogramm nicht berührt. Es kommt lediglich auf die Ausbalancierung der Programme an.

Weiterhin kommt Prof. Gersdorf zum Schluss, dass auch konkretere Festlegungen für die Programme möglich wären. So etwa die Vorgabe, dass beispielsweise Informations-Sendungen zu einem gewissen Anteil zu bestimmten Sendezeiten – also etwa im Hauptabendprogramm – gezeigt werden müssten. „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat kein ‚Grundrecht auf Quotenorientierung'“, schreibt Gersdorf. Und schließlich wäre es aus seiner Sicht auch vom Grundgesetz gedeckt, wenn der Gesetzgeber Vorgaben machen würde, dass das verfügbare Rundfunkbeitragsaufkommen überwiegend zur Finanzierung bestimmter Genres, also etwa Information, Bildung, Kultur und Beratung, aufgewendet werden müsse. Auch Teil-Sparten wie Dokus könnten dabei explizit mit Mindest-Budgets bedacht werden, ohne dass die Programmautonomie der Sendeanstalten verfassungswidrig beeinträchtigt würde. Ebenso müsste die ARD auf Kritik von Politikern und Medienexperten reagieren und die Sendezeit der 20-Uhr-Tagesschau erweitern – auf 20 oder sogar 30 Minuten.

Die AG DOK als Auftraggeber des Gutachtens macht damit natürlich Lobbyarbeit in eigener Sache und mischt sich damit in die Debatte um Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein. Ziel sei es, das Argument, der Gesetzgeber könne keinen Einfluss auf die Schwerpunktsetzung des Programms nehmen, zu entkräften. „Mit diesem Scheinargument haben die Sender bisher immer den Weg zu einem besseren Fernsehprogramm blockiert. Wir sind sehr froh, dass Professor Gersdorf es jetzt zum Einsturz gebracht hat“, kommentiert der AG-DOK-Vorsitzende Thomas Frickel und verweist auf die Schweiz, wo in Folge der No-Billag-Initiative festgelegt wurde, dass künftig 50 Prozent des Programmbudgets für Informationsprogramme ausgegeben werden müssen. In Deutschland besteht aus Sicht der AG DOK hingegen ein „krasses Missverhältnis“ in der Budgetzuweisung, etwa zugunsten von Ausgaben für Sport-Übertragungen. „Wie die Sender heute ihr Programm planen und wie sie ihr Geld ausgeben, geht sowohl an der Intention des Funktionsauftrags als auch an den Bedürfnissen unserer Gesellschaft vorbei“, so Frickel (dwdl.de). Die Landespolitiker sind aufgefordert aktiv zu werden, bevor noch mehr Bürger ARD und ZDF den Rücken kehren. In der Altersgruppe 14 bis 49 Jahren erzielen sie nur noch einen Marktanteil von 6,6 bzw. 6,1 Prozent (2017).

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